Der Verein stellt sich vor:

 

Beitragsordnung des Ruder-Club-Havel Brandenburg e.V.

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.02.2008)

MITGLIEDSBEITRAG
  bis 2007 bis 2008 ab 2009
  Einzel
person
Familie
j. Person
Einzel
person
Familie
j. Person
Einzel
person
Familie
j. Person
  €/Monat €/Monat €/Monat €/Monat €/Monat €/Monat
Erwachsene            
aktiv 8 7 9 7 10 8
passiv 7 6 7 6 8 7
             
Lehrl./Stud. 6 5 7 5 8 6
Kinder 6 5 7 5 8 6
Arbeitslose 6 5 6 5 7 6
Rentner 6 5 6 5 6 5
             
Gastmitglied 3 3 3,25 3,25 3,50 3,50
             


ABARBEITBARE UMLAGE
  bis 2007 ab 2008
  Betrag Std.satz Stunden Betrag Std.satz Stunden
  €/Jahr €/Std. Std./Jahr €/Jahr €/Std. Std./Jahr
Erwachsene            
aktiv 160 10 16 100 10 10
passiv 160 10 16 100 10 10
             
Lehrl./Stud. 160 10 16 100 10 10
Kinder 56 7 8 35 7 5
Arbeitslose 160 10 16 100 10 10
Rentner 0 0 0 0 0 0
             
Gastmitglied 0 0 0 0 0 0
             

Nebenbestimmungen

  1. Aufnahmegebühr 15,00 Euro (für alle Mitglieder gültig)
  2. Für fördernde Mitglieder ist der Mindestbeitrag 50,00 Euro im Jahr.
  3. Bei Grundwehrdienst, Praktikum, Auslandsaufenthalt o.ä. ist eine ruhende Mitgliedschaft auf Antrag möglich, in Härtefällen ist auch eine Stundung des Beitrages möglich.
  4. Fälligkeiten des Beitrages:
    - bei viertelj.Zahlung - 10.01./10.04./10.07./10.10.
    - bei halbj. Zahlung - 10.02./10.08.
    - bei jährlicher Zahlung - innerhalb des 1.Quartals
    Bei Zahlungsverzug länger als 4 Wochen ist kostenpflichtig zu mahnen.
  5. Aktives Mitglied heißt:
    - Mitglied nutzt Ruderboote oder treibt Sport im Verein
  6. Familienbeitrag heißt:
    - in einem gemeinsamen Haushalt lebende Familienmitglieder oder Partner (eheähnliche Gemeinschaft)
  7. Arbeitsstunden generell erst ab AK 13 (alle jüngeren und auswertige passive Mitglieder sind befreit)
  8. Übertragung von Arbeitsstunden nur an Familienmitglieder oder durch Antrag an den Vorstand möglich
  9. Definition von Arbeitsstunden:
    * Werterhaltung und Instandsetzung von Bootshausgelände, Gebäuden und Materialien des Vereins
    * Alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Durchführung zentral organisierter Veranstaltungen des Vereins gehören
    * sonstige Arbeiten nur auf vorherigen Antrag an den Vorstand
    * nachträgliche Anträge zur Anrechnung von Arbeitsstunden werden nicht berücksichtigt
    * bei der Absicherung der Durchführung von Vereinsveranstaltungen(z.B. Kinderregatta) werden die Hälfte der tatsächlich geleisteten Stunden angerechnet
  10. Die Herabsetzung der Arbeitsstunden von 16 auf 10 bzw. von 8 auf 5 ist immer nur für ein Jahr befristet und muss auf jeder Jahreshauptversammlung neu beschlossen werden.

Bootsmiete für Mitglieder

(kl.Boot) alt: 8 Euro / neu:10 Euro / mtl.
(gr.Boot) alt: 13 Euro / neu: 15 Euro / mtl. (mit Sommerstand)

Bootsmiete für Nichtmitglieder

(kl.Boot) alt: 16 Euro / neu:18 Euro / mtl.
(gr.Boot) alt: 26 Euro / neu: 28 Euro / mtl. (mit Sommerstand)